Streng geschützte Amphibienart gefunden: Erstnachweis des Nördlichen Kammmolchs im Nationalpark Harz

Der unerwartete und sehr erfreuliche Fund gelang bei einer wissenschaftlichen Untersuchung im Revier Ilsenburg.

Der Kammmolch wird mit bis zu 20 cm Länge deutlich größer als die übrigen heimischen Molcharten. Der beeindruckende Schwanzlurch gilt als gefährdete Art. (Foto: Martin Baumgartner)

Einen unerwarteten und sehr erfreulichen Fund haben Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung Harz an einem kleinen Stillgewässer im Schutzgebiet im Raum Ilsenburg gemacht: Dort gingen ihnen insgesamt acht ausgewachsene Exemplare des Nördlichen Kammmolchs in die für wissenschaftliche Zwecke ausgelegten Reusen. „Mit einem Fund des Kammmolchs hatten wir im Nationalparkgebiet nicht gerechnet, da die Art bislang nicht für das Schutzgebiet dokumentiert war. Das ist für uns ein echtes Highlight!“, sagt Fabian Schwarz, Gewässerökologe der Nationalparkverwaltung. Populationen vom nördlichen Harzrand sind zwar bekannt, diese konzentrieren sich aber vor allem auf den Unterharz, während die übrigen Kammmolchvorkommen sehr lückenhaft und weitläufig verteilt sind, erläutert er. Die Verbreitungsschwerpunkte in Sachsen-Anhalt liegen eher im Flachland in den nördlichen und östlichen Landesteilen.

Besonders charakteristisch ist der auffallende Kamm auf Rücken und Schwanz, den die Männchen zur Fortpflanzungszeit in ihrer sogenannten Wassertracht ausbilden. (Foto: Martin Baumgartner)

Der Kammmolch wird mit bis zu 20 cm Länge deutlich größer als die übrigen heimischen Molcharten. Besonders charakteristisch und namensgebend ist der auffallende Kamm auf Rücken und Schwanz, den die Männchen zur Fortpflanzungszeit in ihrer sogenannten Wassertracht ausbilden. Weitere Merkmale sind die schwarze bis braune Färbung der Oberseite mit dunklen Flecken, an den Flanken befinden sich zusätzlich helle Punkte. Der Bauch ist unterseits gelb bis orange und weist ein individuelles, dunkles Fleckenmuster auf.

Hauptgefährdungsursache ist der Verlust geeigneter Lebensräume

Von Relevanz ist der Fund für die Nationalparkverwaltung, da der Kammmolch in den Anhängen II und IV der europäischen FFH-Richtlinie geführt wird, wodurch er in ganz Deutschland als streng geschützte Art gilt. Das bedeutet, dass für diese Art strenge Schutzvorschriften entsprechend des Bundesnaturschutzgesetztes verpflichtend vorgegeben sind und dieser Schutz bei allen Eingriffen in Natur und Landschaft beachtet werden muss. Außerdem gilt der beeindruckende Schwanzlurch laut den Roten Listen Sachsen-Anhalts und Deutschlands als gefährdete Art.

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